Garantiebedingungen

Stand: August 2026
Gültig für Produkte, die ab dem 01.04.2026 erstmals an den Erstkäufer übergeben werden.

1. Garantiegeber und Geltungsbereich
1.1 Garantiegeber ist die Dedicated Bikes GmbH, Bühlstraße 155, 57080 Siegen, Deutschland, E-Mail: mail@dedicated.bike, nachfolgend „DEDICATED“.
1.2 Diese Garantie ist eine freiwillige Herstellergarantie für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und das garantierte Produkt überwiegend zu privaten Zwecken erwerben oder als zweiter privater Eigentümer übernehmen. Im Folgenden wird hierfür die Bezeichnung „Garantieberechtigter“ verwendet.
1.3 Bei einem ausschließlich privat genutzten Dienstrad gilt der im Leasingvertrag dauerhaft bezeichnete private Nutzer für die Zwecke dieser Garantie als Garantieberechtigter, sofern das Produkt von DEDICATED oder einem autorisierten Verkäufer neu geliefert wurde.
1.4 Die Garantie gilt für neue DEDICATED-Fahrräder, E-Bikes, Rahmen und Framekits, die DEDICATED oder ein von DEDICATED ausdrücklich autorisierter Verkäufer ab dem oben genannten Stichtag erstmals an den Erstkäufer übergibt. Für früher ausgelieferte Produkte gilt die Garantie nur, wenn DEDICATED dies dem jeweiligen Eigentümer ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.
1.5 Nicht erfasst sind Produkte, die bei ihrer erstmaligen Veräußerung durch DEDICATED oder einen autorisierten Verkäufer ausdrücklich als Gebraucht-, Test-, Demonstrations-, Prototypen- oder Vorserienprodukt verkauft wurden, sofern DEDICATED ihre Einbeziehung nicht gesondert bestätigt. Die Übertragung einer für ein ursprünglich als Neuprodukt verkauften Ware bestehenden Garantie nach Ziffer 5.2 bleibt unberührt.

2. Gesetzliche Rechte bei Mängeln
2.1 Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden bei Mängeln. Die gesetzlichen Rechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, insbesondere auf Nacherfüllung sowie gegebenenfalls Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
2.2 Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte ist für den Kunden unentgeltlich. Der Kunde kann diese Rechte unabhängig davon geltend machen, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

3. Garantiertes Rahmensystem
3.1 Die Garantie erfasst das tragende Rahmensystem des jeweiligen DEDICATED-Produkts. Dazu gehören, soweit sie Bestandteil der konkreten Produktausführung sind:
– der Hauptrahmen;
– der Hinterbau beziehungsweise die Schwinge;
– die in Hauptrahmen und Hinterbau integrierten Carbonrohre;
– die tragenden Aluminiumknoten beziehungsweise Lugs;
– strukturelle Klebe- und Fügeverbindungen;
– eine tragende, in das Rahmensystem integrierte Motoraufnahme;
– weitere tragende DEDICATED-Rahmenbauteile nur, wenn sie in der Produktbeschreibung oder Garantieerklärung ausdrücklich als Bestandteil des garantierten Rahmensystems bezeichnet sind.
3.2 Nicht Bestandteil des garantierten Rahmensystems sind insbesondere:
– Lager, Buchsen, Dichtungen und Schmierstoffe;
– Achsen, Schrauben, Schaltauge und austauschbare Verbindungselemente;
– Rahmenschutzfolien, Protektoren und Kabel- oder Leitungsführungen;
– Lack, Pulverbeschichtung, Anodisierung, Decals und sonstige optische Oberflächen;
– Federgabel, Dämpfer, Motor, Akku, Ladegerät, Antrieb, Bremsanlage, Laufräder, Reifen, Cockpit, Sattelstütze und sonstige Komponenten anderer Hersteller.
3.3 Für nicht von dieser Garantie erfasste Bestandteile bestehen die gesetzlichen Mängelrechte und gegebenenfalls eigenständige Garantien der jeweiligen Komponentenhersteller.

4. Inhalt der Haltbarkeitsgarantie
4.1 DEDICATED garantiert, dass das garantierte Rahmensystem während der Garantiezeit bei bestimmungsgemäßer Nutzung seine strukturelle Funktion behält und nicht aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers ausfällt.
4.2 Zeigt sich während der Garantiezeit eine Abweichung von der in Ziffer 4.1 beschriebenen garantierten Beschaffenheit des Rahmensystems, wird vermutet, dass die Rechte aus dieser Garantie begründet sind, sofern DEDICATED nicht nachweist, dass kein erfasster Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegt oder ein Ausschlussgrund nach Ziffer 8 für die Abweichung ursächlich ist.

5. Garantiezeit und Übertragbarkeit
5.1 Die Garantiezeit beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit der ersten Übergabe des Produkts an den Erstkäufer.
5.2 Die Garantie kann einmal auf einen zweiten privaten Eigentümer übertragen werden. Die ursprüngliche Garantiezeit läuft unverändert weiter; durch den Eigentumswechsel beginnt keine neue Garantiezeit.
5.3 Für die Übertragung sind die Rahmennummer, ein geeigneter Nachweis des ursprünglichen Erwerbs und ein geeigneter Nachweis des Eigentumsübergangs vorzulegen. Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich.
5.4 Eine Reparatur, der Austausch eines Rahmens oder eines Rahmenteils sowie sonstige Garantieleistungen setzen die Garantiezeit nicht neu in Gang und verlängern sie nicht. Gesetzliche Rechte hinsichtlich reparierter oder ersetzter Waren bleiben unberührt.

6. Räumlicher Geltungsbereich
6.1 Die Garantie gilt in Deutschland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in die das garantierte Produkt im ursprünglichen Kaufvertrag durch DEDICATED oder einen autorisierten Verkäufer geliefert wurde.
6.2 Für die Schweiz, das Vereinigte Königreich und andere Staaten außerhalb der Europäischen Union gilt die Garantie nur, wenn DEDICATED den räumlichen Geltungsbereich im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Garantieerklärung ausdrücklich auf das betreffende Land erweitert hat.
6.3 Befindet sich das Produkt außerhalb des geltenden Garantiegebiets, bleibt die Garantie nur insoweit nutzbar, als der Garantieberechtigte das Produkt auf eigene Verantwortung an einem von DEDICATED benannten Ort innerhalb des Garantiegebiets zur Verfügung stellt. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

7. Garantieleistungen und Kosten
7.1 Liegt ein Garantiefall vor, beseitigt DEDICATED den garantierten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Garantieberechtigten durch:
– fachgerechte Reparatur des betroffenen Rahmensystems oder
– Austausch des betroffenen Rahmens beziehungsweise Rahmenteils.
DEDICATED entscheidet nach technischer Prüfung, welche Art der Garantieleistung sachgerecht ist.
7.2 Ist die ursprüngliche Ausführung nicht mehr verfügbar, kann DEDICATED ein technisch und funktional mindestens gleichwertiges Nachfolge- oder Vergleichsmodell bereitstellen. Ein Anspruch auf eine identische Farbe, Oberflächenausführung, Modellgeneration oder Gestaltung besteht nicht, sofern die technische Gleichwertigkeit und der freigegebene Einsatzzweck erhalten bleiben.
7.3 DEDICATED trägt im bestätigten Garantiefall die zur Garantieleistung erforderlichen Kosten, insbesondere:
– Transport- und Wegekosten innerhalb des Garantiegebiets;
– Diagnose-, Material- und Arbeitskosten;
– erforderliche Kosten für den Ausbau des mangelhaften Rahmensystems und den Einbau des reparierten oder ersetzten Rahmensystems;
– erforderliche DEDICATED-spezifische Adapter-, Befestigungs- und Verbindungsteile, die für die Wiederherstellung eines technisch gleichwertigen Zustands notwendig sind.
7.4 DEDICATED kann die Arbeiten selbst durchführen oder eine qualifizierte Fachwerkstatt beauftragen. Beauftragt der Garantieberechtigte nach vorheriger Zustimmung von DEDICATED eine andere qualifizierte Fachwerkstatt, erstattet DEDICATED die erforderlichen und angemessenen Kosten auf Grundlage eines vorab freigegebenen Kostenvoranschlags.
7.5 Kosten für Wunschumbauten, Upgrades, nicht erforderliche Zusatzarbeiten oder eine vom Garantieberechtigten gewünschte abweichende Ausstattung werden nicht übernommen.
7.6 Die Garantie begründet keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrrad während der Bearbeitung, auf Erstattung von Nutzungsausfall, Reise-, Veranstaltungs- oder Rennkosten, entgangenem Gewinn oder sonstigen mittelbaren Kosten. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Bestimmungsgemäße Nutzung und Ausschlüsse
8.1 Erfasst ist die Nutzung innerhalb der für das konkrete Modell freigegebenen Einsatzkategorie, Gewichts-, Komponenten- und Belastungsgrenzen. Dazu gehören auch Enduro-, Gravity-, Downhill-, Bikepark-, Sprung- und Renneinsatz, soweit das konkrete Produkt hierfür freigegeben ist und die dokumentierten Grenzen eingehalten werden.
8.2 Nicht von der Garantie erfasst sind Schäden oder Beeinträchtigungen, die verursacht wurden durch:
– Sturz, Unfall, Kollision oder sonstige äußere Gewalteinwirkung;
– Nutzung außerhalb der für das Produkt freigegebenen Einsatzkategorie;
– Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder anderer dokumentierter Belastungsgrenzen;
– unsachgemäße Montage, Einstellung, Wartung, Lagerung, Reinigung oder Reparatur;
– Missachtung von Drehmomenten, Wartungsintervallen, Sicherheitsinformationen oder Betriebsanleitung;
– nicht freigegebene Komponenten, Änderungen an tragenden Strukturen oder nicht freigegebenes Tuning, soweit diese Maßnahme für den Schaden ursächlich war;
– Bohren, Schleifen, Fräsen, Schweißen, Strahlen, Entlacken, Lackieren oder sonstige Bearbeitung des Rahmensystems, soweit diese Bearbeitung für den Schaden ursächlich war;
– gewerblichen Verleih, Fahrschul-, Guiding- oder Flottenbetrieb sowie sonstige gewerbliche Dauer- oder Mehrfachnutzung, sofern DEDICATED hierfür keine gesonderte Garantie zugesagt hat;
– normale Abnutzung, Verschleiß oder rein optische Veränderungen ohne Beeinträchtigung der strukturellen Funktion.
8.3 Veränderungen, Fremdwartungen oder der Austausch von Komponenten führen nicht automatisch zum Verlust der Garantie. Ein Ausschluss wegen fehlender Prüfbarkeit kommt nur in Betracht, soweit der Garantieberechtigte durch eine Veränderung des beanstandeten Bereichs die zur Entscheidung über den Garantiefall erforderliche technische Prüfung objektiv unmöglich gemacht hat und die Prüfbarkeit nicht mit angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden kann.
8.4 Wurde die Rahmennummer entfernt, verändert oder unleserlich gemacht, kann DEDICATED die Garantieleistung verweigern, wenn das Produkt dadurch nicht mehr zuverlässig identifiziert werden kann.

9. Geltendmachung der Garantie
9.1 Ein möglicher Garantiefall ist möglichst zeitnah nach seiner Entdeckung per E-Mail an mail@dedicated.bike zu melden. Die Garantie erfasst keine zusätzlichen Schäden, die allein dadurch entstanden sind, dass das Produkt trotz eines erkennbaren sicherheits- oder strukturrelevanten Schadens vermeidbar weiterbenutzt oder der Schaden verspätet gemeldet wurde. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9.2 Die Meldung soll enthalten:
– einen Kaufbeleg oder einen anderen geeigneten Nachweis des ursprünglichen Erwerbs;
– die Rahmennummer;
– aussagekräftige Fotos des betroffenen Bereichs und des gesamten Produkts;
– eine Beschreibung des Schadens sowie der Umstände seines Auftretens;
– bei einem zweiten Eigentümer zusätzlich einen geeigneten Nachweis des Eigentumsübergangs.
9.3 DEDICATED nimmt zunächst eine technische Vorprüfung vor und teilt das weitere Vorgehen mit. Bitte senden Sie das Produkt oder einzelne Bauteile erst nach Abstimmung und entsprechend der von DEDICATED mitgeteilten Transportanweisung ein. Eine nicht abgestimmte Einsendung führt nicht automatisch zum Verlust der Garantie. DEDICATED übernimmt jedoch keine vermeidbaren Mehrkosten oder Transportschäden, die ausschließlich durch die Missachtung einer zuvor mitgeteilten Transportanweisung verursacht wurden.
9.4 Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, informiert DEDICATED den Garantieberechtigten vor kostenpflichtigen Reparatur-, Rücksende- oder sonstigen Maßnahmen. Prüf- oder Rücksendekosten werden nur berechnet, wenn die Beanstandung offensichtlich nicht von der Garantie erfasst war, DEDICATED den Garantieberechtigten vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert hat und dieser der kostenpflichtigen Fortführung zugestimmt hat.

10. Ersatzteile, Rückgabe und Restlaufzeit
10.1 Ersetzt DEDICATED einen Rahmen oder ein Rahmenteil, ist das ersetzte Teil auf Verlangen an DEDICATED herauszugeben. DEDICATED trägt die hierfür erforderlichen Rücknahmekosten innerhalb des Garantiegebiets.
10.2 Ausgetauschte Teile gehen mit Bereitstellung der Garantieleistung in das Eigentum von DEDICATED über, soweit nichts anderes vereinbart wird.
10.3 Für reparierte oder ersetzte Rahmen und Rahmenteile gilt die verbleibende Laufzeit der ursprünglichen Garantie. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11. Keine Registrierungspflicht
11.1 Die Garantie setzt keine Registrierung innerhalb einer bestimmten Frist voraus.
11.2 DEDICATED kann eine freiwillige Produkt- oder Owners-Pass-Registrierung anbieten. Die Nutzung oder Nichtnutzung einer solchen Registrierung verändert die Garantieansprüche nicht.

12. Anwendbares Recht und Bereitstellung der Garantiebedingungen
12.1 Für diese Garantie gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Garantieberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
12.2 DEDICATED stellt dem Erstkäufer diese Garantiebedingungen spätestens bei Lieferung des Produkts auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail oder als PDF, zur Verfügung.