Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen der Dedicated Bikes GmbH, Bühlstraße 155, 57080 Siegen, Deutschland, nachfolgend „DEDICATED“, und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend einheitlich „Kunde“.
1.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. DEDICATED kann einen geeigneten Nachweis des Unternehmerstatus verlangen.
1.3 Diese AGB gelten für den Verkauf und die Lieferung von Fahrrädern, E-Bikes, Rahmen, Framekits, Rolling Chassis, Komponenten, Zubehör sowie unmittelbar damit verbundene Konfigurations-, Montage- und Setup-Leistungen.
1.4 Entwicklungs-, Prototypen-, Reparatur-, Wartungs-, Miet-, Sponsoring-, Race-Support-, Händler-, Vertriebs-, Exklusivitäts- und Lizenzverträge bedürfen regelmäßig zusätzlicher oder gesonderter Vereinbarungen.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn DEDICATED ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung einschließlich Produktspezifikation und anschließend vor diesen AGB.
2. Angebote, Konfigurator, Bestellung und Vertragsschluss
2.1 Produktdarstellungen, technische Angaben, Preise und Konfigurationen auf der Website, in sozialen Medien, auf Veranstaltungen oder in sonstigen Kommunikationsmitteln sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
2.2 Der Online-Konfigurator dient der Vorbereitung einer Anfrage. Das Absenden einer Konfiguration begründet weder eine zahlungspflichtige Bestellung noch eine Reservierung oder Lieferverpflichtung.
2.3 Übersendet DEDICATED ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch dessen unveränderte Annahme innerhalb der angegebenen Frist zustande. Fehlt eine Annahmefrist, kann das Angebot innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang angenommen werden, sofern es nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet ist.
2.4 Gibt der Kunde eine Bestellung ab, ohne ein verbindliches Angebot von DEDICATED anzunehmen, kommt der Vertrag erst durch eine Auftragsbestätigung von DEDICATED in Textform oder durch Ausführung und Versand der Bestellung zustande.
2.5 Automatische Eingangsbestätigungen bestätigen nur den Zugang einer Anfrage oder Bestellung. Änderungen oder Ergänzungen einer Angebotsannahme gelten als neues Angebot des Kunden.
2.6 Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wird.
3. Produktspezifikation, Mitwirkung und technische Unterlagen
3.1 Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind das individuelle Angebot oder die Auftragsbestätigung und die darin einbezogene Produktspezifikation.
3.2 Der Kunde hat DEDICATED vor Vertragsschluss alle für die Eignung erheblichen Anforderungen mitzuteilen, insbesondere den vorgesehenen Verwendungszweck, besondere Belastungen, Zielmärkte, Montagebedingungen und erforderliche Freigaben. Eine Eignung für einen besonderen Zweck schuldet DEDICATED nur, wenn dieser ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden ist.
3.3 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung. DEDICATED teilt die Auswirkungen auf Preis, technische Ausführung und Lieferzeit mit.
3.4 Angebote, Zeichnungen, CAD-Daten, Berechnungen, Stücklisten, Prüfunterlagen und sonstige technische Unterlagen bleiben Eigentum von DEDICATED oder des jeweiligen Rechteinhabers. Der Kunde darf sie nur für den vereinbarten Vertragszweck verwenden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung für eigene oder fremde Produkte bedarf der vorherigen Zustimmung von DEDICATED, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht.
3.5 Prototypen, Vorserienprodukte und Produkte, die nicht für das Inverkehrbringen oder die Endkundennutzung freigegeben sind, dürfen ausschließlich im Rahmen einer gesonderten Test-, Entwicklungs- oder Evaluierungsvereinbarung eingesetzt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zoll, Einfuhrabgaben und sonstiger Nebenkosten.
4.2 Maßgeblich sind das individuelle Angebot oder die Auftragsbestätigung. Nach Vertragsschluss sind Preisänderungen nur aufgrund einer vereinbarten Leistungsänderung, einer gesetzlichen Steueränderung oder einer ausdrücklich vereinbarten Preisanpassung zulässig.
4.3 Zahlungsplan, Anzahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine besondere Regelung, sind Rechnungen 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug fällig.
4.4 DEDICATED kann Beschaffung, Produktionsplanung, Fertigung und Lieferung von vereinbarten Zahlungen, Freigaben oder Sicherheiten abhängig machen.
4.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von DEDICATED anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die mit der Forderung von DEDICATED in einem unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
4.7 Werden DEDICATED nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden rechtfertigen, kann DEDICATED den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zu einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auffordern und noch ausstehende Leistungen bis zu deren Erbringung zurückhalten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.8 Incoterms gelten nur, wenn im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich eine Incoterms-Klausel unter Angabe der maßgeblichen Fassung vereinbart wird.
5. Lieferung, Selbstbelieferung und höhere Gewalt
5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5.2 Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt, erforderliche Unterlagen und Freigaben erteilt sowie fällige Zahlungen oder Sicherheiten eingegangen sind.
5.3 Verzögerungen aufgrund nachträglicher Änderungswünsche, verspäteter Mitwirkung oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. DEDICATED kann hierdurch verursachte angemessene Mehrkosten verlangen.
5.4 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von DEDICATED, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die Leistung trotz angemessener Vorsorge vorübergehend verhindern oder wesentlich erschweren, verlängern die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. DEDICATED informiert den Kunden unverzüglich.
5.5 Eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung berechtigt DEDICATED nur dann zur Anpassung der Lieferzeit oder zum Rücktritt, wenn DEDICATED ein kongruentes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen hat, die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und den Kunden unverzüglich informiert. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden im Fall des Rücktritts erstattet.
5.6 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Zwecks verwendbar sind, die Restlieferung gesichert ist und dem Kunden kein unzumutbarer Mehraufwand entsteht.
6. Versand, Gefahrübergang, Montage und Zielmarkt
6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand ab der von DEDICATED bestimmten Versandstelle an die vom Kunden benannte Lieferanschrift.
6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Bei Abholung geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware und Mitteilung der Abholbereitschaft über.
6.3 DEDICATED bestimmt Versandart, Transportdienstleister und Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Der Auslieferungszustand ergibt sich aus der Produktspezifikation. Framekits und Rolling Chassis sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht fahrfertig. Der Aufbau muss durch fachlich qualifiziertes Personal unter Beachtung der technischen Unterlagen, Drehmomente, Kompatibilitätsvorgaben und Sicherheitsinformationen erfolgen.
6.5 Soweit der Kunde Produkte montiert, integriert oder weiterverkauft, hat er vor Übergabe an einen Endnutzer eine vollständige Funktions- und Sicherheitsprüfung durchzuführen und die für seine Rolle geltenden Kennzeichnungs-, Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.
6.6 Der Kunde ist für die Einhaltung der im Zielmarkt geltenden straßenverkehrs-, zulassungs-, steuer-, zoll- und sonstigen Nutzungsvorschriften verantwortlich, soweit DEDICATED nicht ausdrücklich die Markt- oder Rechtskonformität für einen bestimmten Zielmarkt zugesagt hat oder zwingendes Recht eine andere Zuordnung vorsieht.
6.7 Rücksendungen von E-Bikes, Akkus oder sonstigen gefahrgutrechtlich relevanten Komponenten sind vor dem Versand mit DEDICATED abzustimmen und entsprechend den mitgeteilten Transportvorgaben durchzuführen. Vertragliche oder gesetzliche Rechte werden durch eine fehlende vorherige Abstimmung nicht ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 DEDICATED behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
7.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit nach Art und Wert kaufmännisch üblich, auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
7.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt DEDICATED bereits jetzt die Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte entstehen. DEDICATED nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung ermächtigt.
7.4 Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für DEDICATED, ohne DEDICATED zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit fremden Sachen erwirbt DEDICATED Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
7.5 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde DEDICATED unverzüglich zu informieren und die zur Rechtswahrung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
7.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, gibt DEDICATED auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
8. Untersuchung, Rüge und Reklamationsabwicklung
8.1 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
8.2 Eine Mängelanzeige soll Bestell- oder Rechnungsnummer, Produkt- und Seriennummer, eine konkrete Fehlerbeschreibung sowie geeignete Bilder, Messdaten oder sonstige Nachweise enthalten, soweit dies zumutbar ist.
8.3 Rücksendungen sind vorab mit DEDICATED abzustimmen. DEDICATED teilt die geeignete Prüf-, Reparatur- oder Rücksendeadresse sowie bei E-Bikes und Akkus die erforderliche Transportweise mit. Mängelrechte werden durch eine unterbliebene Abstimmung nicht ausgeschlossen.
8.4 Eigenmächtige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen zulasten von DEDICATED sind nur zulässig, wenn DEDICATED mit der Nacherfüllung in Verzug ist oder eine sofortige Maßnahme zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden erforderlich ist und DEDICATED vorher, soweit möglich, informiert wurde.
9. Mängelrechte und Verjährung
9.1 Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit nach dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und der Produktspezifikation. Öffentliche Äußerungen werden nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang Vertragsmaßstab.
9.2 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. DEDICATED kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern.
9.3 DEDICATED trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ergibt die Prüfung, dass kein Mangel vorliegt und der Kunde dies bei pflichtgemäßer Prüfung hätte erkennen können, kann DEDICATED die angemessenen Kosten der Prüfung und Rücksendung verlangen.
9.4 Normale Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäße Montage, Missachtung von Einsatz- oder Lastgrenzen, fehlende Wartung, Unfall, nicht freigegebenes Tuning oder sonstige Einwirkungen begründen keinen Mangel, soweit sie für die beanstandete Abweichung ursächlich sind.
9.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsrecht, im Umfang einer übernommenen Garantie, bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen innerhalb der Lieferkette sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist.
9.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie zu Recht verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Rechte zu. Schadensersatzansprüche richten sich zusätzlich nach Ziffer 12.
10. Garantien, digitale Elemente und Veränderungen
10.1 Eine freiwillige Garantie von DEDICATED, ein Crash-Replacement-Programm, eine Kulanzleistung oder eine Zusage zur Ersatzteilversorgung besteht nur nach Maßgabe einer gesonderten Garantie- oder Programmvereinbarung.
10.2 Garantien von Komponentenherstellern sind eigenständige Leistungen des jeweiligen Garantiegebers. DEDICATED übernimmt deren Inhalt nur, wenn DEDICATED dies ausdrücklich erklärt.
10.3 Vereinbarte digitale Funktionen, Softwarestände, erforderliche Konten oder Apps sowie bekannte Systemvoraussetzungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Produktspezifikation oder der Produktinformation.
10.4 Nicht freigegebene Firmware, Manipulationen von Geschwindigkeits- oder Leistungsbegrenzungen, Eingriffe in tragende Strukturen und sonstiges Tuning können die Betriebssicherheit und Rechtskonformität beeinträchtigen. Rechte gegen DEDICATED sind nur ausgeschlossen, soweit die Veränderung für den Mangel oder Schaden ursächlich war.
11. Weiterverkauf, Produktinformation und Produktsicherheit
11.1 Soweit der Kunde Produkte weiterverkauft, hat er Produktkennzeichnungen, Seriennummern, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen unverändert zu erhalten und seinen Abnehmern die erforderlichen Unterlagen in der für den Zielmarkt vorgeschriebenen Sprache zur Verfügung zu stellen.
11.2 Der Kunde hat eine angemessene Rückverfolgbarkeit der weiterverkauften Produkte zu gewährleisten und DEDICATED auf begründete Anfrage die für Sicherheitsmaßnahmen erforderlichen Vertriebsinformationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
11.3 Sicherheitsrelevante Vorfälle, schwerwiegende Produktauffälligkeiten und behördliche Anfragen sind DEDICATED unverzüglich mitzuteilen. Kunde und DEDICATED arbeiten bei Sicherheitswarnungen, Korrekturmaßnahmen und Rückrufen entsprechend ihrer jeweiligen gesetzlichen Rolle zusammen.
11.4 Der Kunde darf keine unzutreffenden technischen, leistungsbezogenen, sicherheitsbezogenen, herkunftsbezogenen oder garantierenden Aussagen über DEDICATED-Produkte verwenden. Eigene Garantien oder Zusagen des Kunden verpflichten DEDICATED nur bei ausdrücklicher Zustimmung.
12. Haftung
12.1 DEDICATED haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsrecht, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DEDICATED auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung von DEDICATED für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
12.4 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEDICATED.
13. Vertragsänderung, Stornierung und Annahmeverzug
13.1 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung. DEDICATED teilt die Auswirkungen auf Preis, Lieferzeit und technische Ausführung mit.
13.2 Ein Recht des Kunden zur freien Stornierung besteht nicht. DEDICATED kann einer Vertragsaufhebung zustimmen und diese von einer Aufhebungsvereinbarung abhängig machen.
13.3 Im Rahmen einer freiwilligen Vertragsaufhebung kann DEDICATED die Vergütung bereits erbrachter Leistungen, nicht mehr stornierbarer Beschaffungen, vertragsbezogener Kosten und eines angemessenen entgangenen Gewinns verlangen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten werden angerechnet.
13.4 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, kann DEDICATED Ersatz der hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten verlangen, insbesondere für Lagerung, Versicherung, Rücktransport oder erneute Zustellung. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Siegen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DEDICATED darf den Kunden zusätzlich an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
14.3 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von DEDICATED.
14.4 Individualvereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Der Vorrang mündlicher Individualvereinbarungen bleibt unberührt.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026